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10 Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von Diakonie- und Sozialstationen und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter1#

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Fallguppe
Tätigkeitsmerkmal
Entgeltgruppe
1.
Mitarbeitende, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen bzw. Vertreter von Mitarbeitern der Fallgruppe 2 bestellt sind.
9a
2.
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer einer Diakonie-, Sozialstation der Kategorie 1.
(Protokollerklärungen Nr. 1, 2 und 3)
9b
3.
Mitarbeitende, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen bzw. Vertreter von Mitarbeitern der Fallgruppe 4 bestellt sind.
9b
4.
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer einer Diakonie-, Sozialstation der Kategorie 2.
(Protokollerklärungen Nr. 1, 2 und 3)
10
5.
Mitarbeitende, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen bzw. Vertreter von Mitarbeitern der Fallgruppe 6 bestellt sind.
10
6.
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer einer Diakonie-, Sozialstation der Kategorie 3.
(Protokollerklärungen Nr. . 1, 2 und 3)
11
7.
Mitarbeitende, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen bzw. Vertreter von Mitarbeitern der Fallgruppe 8 bestellt sind.
11
8
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer einer Diakonie-, Sozialstation der Kategorie 4.
(Protokollerklärungen Nr. 1, 2 und 3)
12
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Protokollerklärungen:

Nr. 1
Der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer einer Diakonie- oder Sozialstation obliegen im Rahmen der eingeräumten Vertretungsvollmacht, die sich mindestens auf die Geschäfte der laufenden Verwaltung erstrecken muss, in der Regel folgende Aufgaben:
  1. Leitung der Diakonie- oder Sozialstation in den Bereichen allgemeine Verwaltung und Personalverwaltung einschließlich der Verantwortung für
    1. Wirtschaftsführung
    2. Buchführung
    3. Erstellung des Wirtschaftsplanes
    4. Erstellung des Jahresabschlusses der Diakonie-/oder Sozialstation sowie
    5. Abrechnung der Leistungen mit den Kostenträgern.
  2. Vertretung der Diakonie- oder Sozialstation gegebenenfalls zusammen mit der Pflegedienstleitung und unter Absprache mit den zuständigen Organen des Rechtsträgers der Diakonie- oder Sozialstation gegenüber Kooperationspartnern, Kirchengemeinden, Krankenpflegevereinen, staatlichen Behörden und Stellen, Krankenkassen, Pflegekassen, dem Evangelischen Oberkirchenrat und dem Diakonischen Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden e.V. einschließlich der Pflege der Kontakte zu diesen Institutionen und Einrichtungen.
Nr. 2
Die Zuordnung zu den Kategorien erfolgt nach Punkten und zwar:
1.
Bis 9 Punkte
Kategorie 1
2.
10 bis 17 Punkte
Kategorie 2
3.
18 bis 24 Punkte
Kategorie 3
4.
Ab 25 Punkten
Kategorie 4
Nr. 3
Die Punktzahlen werden nach den folgenden Kriterien ermittelt:
( 1 ) Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden in Vollkräften (ohne Geschäftsführerstelle) der letzten drei Jahre berechnet nach der VB-Statistik der ZGAST, gerundet auf die zweite Nachkommastelle
  • je angefangene Vollkraft 1 Punkt
( 2 ) Durchschnittliches Jahresergebnis der letzten drei geprüften Jahresabschlüsse, vermindert um das Außerordentliche Ergebnis.
je angefangene 25.000 Euro 1 Punkt
Das Außerordentliche Ergebnis berechnet sich dabei auf Grundlage des Musterkontenrahmens der Diakonie Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung wie folgt:
  • Summe der Außergewöhnlichen Erträge (derzeit Kontengruppe 56),
  • zuzüglich Summe Spenden (derzeit Kontenuntergruppe 571),
  • zuzüglich Summe Kollekten, Vermächtnisse, Bußgelder (derzeit Kontenuntergruppe 572),
  • abzüglich Sonstige außergewöhnliche Aufwendungen (derzeit Kontengruppe 78).
Die um das Außerordentliche Ergebnis verminderten Jahresergebnisse der letzten drei geprüften Jahresabschlüsse, sind auf das Jahr 2017 um den jeweils geltenden Verbraucherindex für Baden-Württemberg des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zu bereinigen.2#
( 3 ) Management von Teilbetrieben (organisierte Nachbarschaftshilfe, Tagespflege, Kurzzeitpflege (ganzjährig betrieben), Familienpflege, Essen auf Rädern, Betreutes Wohnen, niederschwellige Angebote, weitere Dienste und Aufgaben, die von Schwierigkeitsgrad und Umfang mit den vorgenannten vergleichbar sind)
  • je Angebot 0,2 Punkte
( 4 ) Förderung von Ehrenamtlichen (Voraussetzung ganzjähriges Engagement, ausgenommen: Mitglieder von Gremien)
  • bis 10 Personen 0,1 Punkte
  • 11 bis 20 Personen 0,2 Punkte
  • über 20 Personen 0,3 Punkte
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1 ↑ Geändert gemäß Artikel 1, Nummer 2 der AR zur Änderung der AR-M vom 8. Februar mit Wirkung zum 1. März 2017 (GVBl. S. 58). Übergangsregelungen zu Bestandsschutz und Höhergruppierung siehe Artikel 2 der AR zur Änderung der AR-M vom 8. Februar 2017 (GVBl. S. 97).
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2 ↑ Geändert gemäß AR zur Änderung der AR-M vom 18. Juli 2018 (GVBl. S. 262) mit Wirkung zum 1. Januar 2018.