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20 Sekretärinnen und Sekretäre im Pfarramt, Dekanat oder Schuldekanat1#
###Fallgruppe | Tätigkeitsmerkmal | Entgeltgruppe |
1. | Sekretärinnen und Sekretäre im Pfarramt mit einfacheren Tätigkeiten. (Protokollerklärung Nr. 1) | 4 |
2. | Mitarbeitende wie Fallgruppe 1, die mindestens 20 Prozent schwierige Sekretariats- und Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. (Protokollerklärung Nr. 2) | 6 |
3. | Sekretärinnen und Sekretäre im Dekanat und/oder Schuldekanat. | 6 |
4. | Mitarbeitende wie Fallgruppe 1, die mindestens 20 Prozent erweiterte Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. (Protokollerklärung Nr. 3) | 7 |
5. | Mitarbeitende wie Fallgruppe 1, die erweiterte Verwaltungsaufgaben im Umfang von mindestens 50 Prozent wahrnehmen und eine einschlägige Berufsausbildung vorweisen. (Protokollerklärungen Nr. 3 und 4) | 8 |
6. | Mitarbeitende wie Fallgruppe 3, die mindestens 20 Prozent erweiterte Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. (Protokollerklärung Nr. 5) | 8 |
Protokollerklärungen:
Nr. 1
Zu den Aufgaben einer Sekretärin oder eines Sekretärs im Pfarramt gehören neben den anfallenden Schreibarbeiten insbesondere:
- Empfang und Betreuung von Besuchenden;
- Auskünfte formaler Art;
- Entgegennahme, Bearbeitung und Weiterleitung von Informationen;
- Bearbeitung von beauftragtem Schriftverkehr (Briefe, E-Mails);
- Arbeits- und Ablauforganisation des Pfarramtes (u. a. Zuarbeit und Unterstützung für Gottesdienste und Veranstaltungen, Weiterleitung von Liedern an Organisten, Koordination der Kirchendiener- und Organistendienste);
- Erledigung des Telefondienstes, des Postein- und -ausgangs;
- Führung der Pfarramtsakten und des Archivs;
- verwaltungsmäßige Bearbeitung der Kirchenein- und -austritte;
- Bearbeitung der Meldungen an die Datenerfassungs- und Datenverarbeitungsstelle;
- Zusammenstellen der Abkündigungen;
- Führung und Überwachung von Terminkalendern und Raumbelegungsplänen;
- Betreuung und einfache Wartung von Bürogeräten (Beamer, Kopierer, Fax, Drucker, PC, Anrufbeantworter).
Nr. 2
Zu den schwierigen Sekretariats- und Verwaltungsaufgaben gehören insbesondere:
- Aufgaben wie in Protokollerklärung Nr. 1 in der Dienstgruppe;
- Pflege, Bearbeitung und Verwaltung des kirchlichen Meldewesens (DaviP);
- Arbeit mit Bedürftigen;
- Mitwirkung bei der Führung der Kirchenbücher;
- Erstellen von Statistiken;
- Abrechnung von Kollekten und Sammlungen, Opfern und Spenden;
- Mitwirkung bei der Pfarramtskassenführung;
- Vermietung vom Gemeindehaus;
- Vor- und Nachbereitung von Sitzungen nach Vorgabe (Einladungen, Tagesordnungen, Protokolle etc.);
- Pflege der Homepage.
Nr. 3
Erweiterte Verwaltungsaufgaben sind insbesondere:
- Kassenführung und Buchhaltung;
- selbständige Führung der Pfarramtskasse;
- Kindergartenbeiträge einschließlich Zusammenhangsarbeiten;
- Überwachung der Haushaltsplanansätze;
- Abrechnungen von Projekten und Veranstaltungen (z. B. Freizeiten, Konzerte, Gemeindefeste etc.);
- Mitgestaltung des Gemeindebriefes;
- selbständige Führung der Kirchenbücher;
- Wahrnehmung von Geschäftsführungsaufgaben für die Kirchengemeinde;
- Mitwirkung bei Gremienarbeit und beim verwaltungsmäßigen Vollzug von Personalangelegenheiten;
- Organisation von Festen;
- Aufgaben für Gemeindegruppen und -kreise.
Die erweiterten Verwaltungsaufgaben erfüllen zugleich das Tätigkeitsmerkmal der schwierigen Sekretariats- und Verwaltungsaufgaben nach Protokollerklärung Nr. 2.
Nr. 4
Beispielhaft seien hier aufgezählt: Bürokommunikationskaufleute, Verwaltungsfachangestellte, Kaufleute für Büro, Industrie, Groß- u. Einzelhandel, Reiseverkehr und Hotel; Steno- oder Datentypistinnen und Steno- oder Datentypisten. Diese Aufzählung ist nicht abschließend, als einschlägige Berufsausbildung sind diejenigen Berufe anzusehen, die mindestens 25 Prozent Verwaltungs-, Buchhaltungs- oder Büro(organisations)aufgaben enthalten.
Nr. 5
Erweiterte Verwaltungsaufgaben im Bereich Dekanat und/oder Schuldekanat sind insbesondere:
- Wahrnehmung der Informationspflicht gegenüber den bezirklichen Dienststellen sowie Informationsbeschaffung und deren Auswertung;
- Organisation einschließlich Vorbereitung der Abrechnung von Gottesdienst- und Kasualvertretungen im Kirchenbezirk sowie Abrechnung von Vertretungen im Religionsunterricht;
- Bezirksarbeit vor- und nachbereiten;
- selbständige Führung der Barkasse;
- Organisation von Tagungen, Freizeiten etc.;
- Erstellen von Zuschussanträgen und Verwendungsnachweisen;
- selbständige Protokollführung nicht einfacher Art;
- Vor- und Nachbereitung von Visitationen;
- Mitwirkung bei Gremienarbeit und beim verwaltungsmäßigen Vollzug von Personalangelegenheiten;
- selbständige Führung des Kollektenkontos;
- Einkauf von Büromaterial;
- Prüfung und Anweisung der Rechnungen;
- Erstellung und Pflege der Adressverwaltung mittels PC;
- Miterstellung und Überwachung des Haushaltsplanes;
- Teilnahme an Konventen und Bezirkssynoden;
- Vorbereitung der Wahlen im Kirchenbezirk;
- Fachliche Beratung von Besucherinnen und Besuchern der Medienstelle.
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1 ↑ Geändert gemäß Artikel 1, Nummer 2 der AR zur Änderung der AR-M vom 8. Februar mit Wirkung zum 1. März 2017 (GVBl. S. 58). Übergangsregelungen zu Bestandsschutz und Höhergruppierung siehe Artikel 2 der AR zur Änderung der AR-M vom 8. Februar 2017 (GVBl. S. 97).
1 ↑ Geändert gemäß Artikel 1, Nummer 2 der AR zur Änderung der AR-M vom 8. Februar mit Wirkung zum 1. März 2017 (GVBl. S. 58). Übergangsregelungen zu Bestandsschutz und Höhergruppierung siehe Artikel 2 der AR zur Änderung der AR-M vom 8. Februar 2017 (GVBl. S. 97).