.Kirchliches Gesetz
Artikel 1
Artikel 2
      Kirchliches Gesetz
zum Evangelischen Kirchenvertrag Baden-Württemberg
Vom 24. Oktober 2007 (GVBl. S. 174)
Die Landessynode hat das folgende kirchliche Gesetz beschlossen:
####Artikel 1
Zustimmung, Veröffentlichung
 1 Dem in Stuttgart am 17. Oktober 2007 unterzeichneten Vertrag des Landes Baden-Württemberg mit der Evangelischen Landeskirche in Baden und mit der Evangelischen Landeskirche in Württemberg sowie dem dazugehörigen Schlussprotokoll vom gleichen Tage wird zugestimmt.  2 Der Vertrag und das Schlussprotokoll werden nachstehend veröffentlicht.
#Artikel 2
Inkrafttreten
			(
			1
			)
		Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
			(
			2
			)
		Der Tag, an dem der Vertrag und das Schlussprotokoll nach Artikel 31 des Vertrags in Kraft treten, ist im Gesetzes- und Verordnungsblatt bekannt zu geben1#.
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1 ↑ Inkrafttreten: 10. April 2008, Bekanntmachung vom 10. April 2008 (GVBl. S. 92)
        1 ↑ Inkrafttreten: 10. April 2008, Bekanntmachung vom 10. April 2008 (GVBl. S. 92)