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Lesesaalordnung für das Archiv und die Bibliothek
der Evangelischen Landeskirche in Baden
(Lesesaalordnung – LSO)

Vom 9. August 2022 (GVBl. Teil I, Nr. 58, S. 138)

Der Evangelische Oberkirchenrat hat folgende Ordnung erlassen:
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§ 1
Allgemeine Pflichten und Haftung

( 1 ) Die Benutzenden sind verpflichtet, den Bestimmungen der Benutzungsordnung der Landeskirchlichen Bibliothek sowie den Anordnungen der Aufsicht führenden Personen nachzukommen. Die Benutzenden haften für Schäden und Nachteile, die der Bibliothek oder dem Archiv aus einer Zuwiderhandlung gegen diese Pflichten entstehen.
( 2 ) Die Benutzenden haben das Bibliotheks- und Archivgut und alle Einrichtungsgegenstände des Lesesaals sorgfältig zu behandeln. Insbesondere sind Eintragungen, Unterstreichungen, Durchpausen und sonstige Veränderungen am Bibliotheks- oder Archivgut untersagt.
( 3 ) Die Benutzenden haben den Zustand des ihnen ausgehändigten Bibliotheks- oder Archivgutes zu prüfen und etwa vorhandene Schäden unverzüglich anzuzeigen. Anderenfalls wird angenommen, dass sie das Bibliotheks- oder Archivgut in einwandfreiem Zustand erhalten haben.
( 4 ) Bei Schäden an und Verlust von Bibliotheks- oder Archivgut haften die Benutzenden; sie haben gegebenenfalls in angemessener Frist vollwertigen Ersatz zu leisten. Eventuell anfallende Kosten und Gebühren bestimmen sich nach der Gebührenordnung.
( 5 ) Im Lesesaal ist Ruhe zu halten. Essen und Trinken ist nicht gestattet.
( 6 ) Bekleidungsstücke, Taschen sowie andere größere Gegenstände sind in dafür vorgesehene Garderoben und Ablagen zu deponieren.
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§ 2
Nutzung und digitale Angebote

( 1 ) Die Benutzenden können die vorhandenen Arbeitsplätze nach Anmeldung benutzen.
( 2 ) An den Arbeitsplätzen dürfen nur die digitalen Angebote der Landeskirche genutzt werden. Bei der Nutzung anderer digitaler Angebote übernimmt die Landeskirche keine Haftung für möglichen Missbrauch persönlicher Daten der Benutzenden im Internet.
( 3 ) Die Landeskirchliche Bibliothek und das Landeskirchliche Archiv übernehmen keine Verantwortung für die Inhalte und die Verfügbarkeit von Angeboten Dritter im Internet.
( 4 ) Es ist untersagt, Nachrichten, Beiträge oder sonstige Daten zu versenden, insbesondere wenn deren Inhalte rechtswidrig oder beleidigend sind, gegen die guten Sitten verstoßen oder kommerzielle Werbung darstellen.
( 5 ) Auf den Rechnern im Lesesaal darf mitgebrachte oder aus dem Internet heruntergeladene Software weder installiert noch ausgeführt werden. Manipulationen an den Rechnern, insbesondere Veränderungen der Konfiguration, der Betriebssysteme oder der Anwendungssoftware sind untersagt.
( 6 ) Die Benutzenden haften für jeglichen durch Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen entstehenden Schaden. Außerdem können sie von der weiteren Nutzung der Rechner ausgeschlossen werden.
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§ 3
Anfertigung von Reproduktionen

( 1 ) Benutzende können in der Regel Reproduktionen mit den vorhandenen Geräten gegen Entrichtung einer Gebühr selbst fertigen. Die Benutzung sonstiger technischer Geräte bedarf der Genehmigung durch das aufsichtführende Personal.
( 2 ) Bei der Herstellung und Verwendung von Reproduktionen ist das Urheberrecht zu beachten.
( 3 ) Wird das Urheberrecht eines Dritten durch die Fertigung von Reproduktionen verletzt, so haften die Benutzenden.
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§ 4
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt rückwirkend zum 1. Juli 2022 in Kraft.