.Lesesaalordnung für das Archiv und die Bibliothek
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Lesesaalordnung für das Archiv und die Bibliothek
der Evangelischen Landeskirche in Baden
(Lesesaalordnung – LSO)
Vom 9. August 2022 (GVBl. Teil I, Nr. 58, S. 138)
Der Evangelische Oberkirchenrat hat folgende Ordnung erlassen:
####§ 1
Allgemeine Pflichten und Haftung
(
1
)
1 Die Benutzenden sind verpflichtet, den Bestimmungen der Benutzungsordnung der Landeskirchlichen Bibliothek sowie den Anordnungen der Aufsicht führenden Personen nachzukommen. 2 Die Benutzenden haften für Schäden und Nachteile, die der Bibliothek oder dem Archiv aus einer Zuwiderhandlung gegen diese Pflichten entstehen.
(
2
)
1 Die Benutzenden haben das Bibliotheks- und Archivgut und alle Einrichtungsgegenstände des Lesesaals sorgfältig zu behandeln. 2 Insbesondere sind Eintragungen, Unterstreichungen, Durchpausen und sonstige Veränderungen am Bibliotheks- oder Archivgut untersagt.
(
3
)
1 Die Benutzenden haben den Zustand des ihnen ausgehändigten Bibliotheks- oder Archivgutes zu prüfen und etwa vorhandene Schäden unverzüglich anzuzeigen. 2 Anderenfalls wird angenommen, dass sie das Bibliotheks- oder Archivgut in einwandfreiem Zustand erhalten haben.
(
4
)
1 Bei Schäden an und Verlust von Bibliotheks- oder Archivgut haften die Benutzenden; sie haben gegebenenfalls in angemessener Frist vollwertigen Ersatz zu leisten. 2 Eventuell anfallende Kosten und Gebühren bestimmen sich nach der Gebührenordnung.
(
5
)
Im Lesesaal ist Ruhe zu halten. Essen und Trinken ist nicht gestattet.
(
6
)
Bekleidungsstücke, Taschen sowie andere größere Gegenstände sind in dafür vorgesehene Garderoben und Ablagen zu deponieren.
#§ 2
Nutzung und digitale Angebote
(
1
)
Die Benutzenden können die vorhandenen Arbeitsplätze nach Anmeldung benutzen.
(
2
)
1 An den Arbeitsplätzen dürfen nur die digitalen Angebote der Landeskirche genutzt werden. 2 Bei der Nutzung anderer digitaler Angebote übernimmt die Landeskirche keine Haftung für möglichen Missbrauch persönlicher Daten der Benutzenden im Internet.
(
3
)
Die Landeskirchliche Bibliothek und das Landeskirchliche Archiv übernehmen keine Verantwortung für die Inhalte und die Verfügbarkeit von Angeboten Dritter im Internet.
(
4
)
Es ist untersagt, Nachrichten, Beiträge oder sonstige Daten zu versenden, insbesondere wenn deren Inhalte rechtswidrig oder beleidigend sind, gegen die guten Sitten verstoßen oder kommerzielle Werbung darstellen.
(
5
)
1 Auf den Rechnern im Lesesaal darf mitgebrachte oder aus dem Internet heruntergeladene Software weder installiert noch ausgeführt werden. 2 Manipulationen an den Rechnern, insbesondere Veränderungen der Konfiguration, der Betriebssysteme oder der Anwendungssoftware sind untersagt.
(
6
)
Die Benutzenden haften für jeglichen durch Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen entstehenden Schaden. Außerdem können sie von der weiteren Nutzung der Rechner ausgeschlossen werden.
#§ 3
Anfertigung von Reproduktionen
(
1
)
1 Benutzende können in der Regel Reproduktionen mit den vorhandenen Geräten gegen Entrichtung einer Gebühr selbst fertigen. 2 Die Benutzung sonstiger technischer Geräte bedarf der Genehmigung durch das aufsichtführende Personal.
(
2
)
Bei der Herstellung und Verwendung von Reproduktionen ist das Urheberrecht zu beachten.
(
3
)
Wird das Urheberrecht eines Dritten durch die Fertigung von Reproduktionen verletzt, so haften die Benutzenden.
#§ 4
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt rückwirkend zum 1. Juli 2022 in Kraft.