.Durchführungsbestimmungen
Vom 8. Dezember 2020 (GVBl. 2021, Teil I, S. 44)
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Durchführungsbestimmungen
zur Verwendung der dienstlichen E-Mail-Adresse
Vom 8. Dezember 2020 (GVBl. 2021, Teil I, S. 44)
geändert am 8. März 2022 (GVBl. Teil I, Nr. 19, S. 54)
Der Evangelische Oberkirchenrat hat aufgrund von § 2 des Kirchlichen Gesetzes zur Ausführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (AusG-DSG-EKD) vom 25. April 1994 (GVBl. S. 107), geändert am 23. Oktober 2013 (GVBl. S. 295) in Verbindung mit § 54 Abs. 2 des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 15. November 2017 (ABl. EKD S. 353) folgende Durchführungsbestimmungen erlassen:
####§ 1
Geltungsbereich
(
1
)
Diese Durchführungsbestimmungen finden Anwendung auf alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden (Nutzende) der Evangelischen Landeskirche in Baden, der Kirchenbezirke und Kirchengemeinden und Verwaltungszweckverbände.
(
2
)
Eine EKIBA-E-Mail-Adresse ist eine E-Mail-Adresse mit der Endung @*.ekiba.de.
#§ 2
Nutzung der E-Mail-Adresse
durch hauptberuflich Mitarbeitende
(
1
)
Bei Veröffentlichung der E-Mail-Adresse zum Empfang dienstlicher E-Mails ist ausschließlich die EKIBA-E-Mail-Adresse anzugeben.
(
2
)
1 Interne und externe dienstliche E-Mails sind ausschließlich von der EKIBA-E-Mail-Adresse zu versenden. 2 Sofern es sich um dienstliche E-Mails an hauptberufliche Mitarbeitende der Evangelischen Landeskirche in Baden handelt, dürfen diese nur an die EKIBA-E-Mail-Adresse versandt werden.1#
(
3
)
1 E-Mails, die das Dienstverhältnis der Person selbst betreffen und die sich an den Dienstherrn oder Anstellungsträger richten, können von einer anderen E-Mail-Adresse versendet werden. 2 Die Antwort auf eine solche E-Mail kann an die von der Person verwendete oder benannte E-Mail-Adresse erfolgen. 3 Bei der Antwort durch den Dienstherrn oder Anstellungsträger ist sicherzustellen, dass unabhängig vom Versendungsweg die erforderliche Vertraulichkeit der Nachricht gewahrt ist. 4 Im Fall der Versendung von höchstpersönlichen Daten gilt Absatz 4 entsprechend.2#
(
4
)
Soweit der Versand an eine externe E-Mail-Adresse (nicht EKIBA-E-Mailadresse) erfolgt, ist bei einem Versand von Nachrichten an diese Person der schützenswerte Inhalt der Nachricht, soweit es sich um sensible personenbezogene Daten oder vertrauliche Informationen handelt, als Anhang der E-Mail beizufügen und in geeigneter Weise zusätzlich zu verschlüsseln.3#
(
5
)
Die Regelungen der Durchführungsbestimmungen zur Datensicherheit mobiler und lokaler Endgeräte vom 20. Februar 2018 (GVBl. S. 166) sind bei der Nutzung der EKIBA-E-Mail-Adresse zu beachten.
#§ 3
Nutzung der E-Mail-Adresse
durch ehrenamtlich Mitarbeitende
(
1
)
Ehrenamtlich Mitarbeitende, sofern diese über eine EKIBA-E-Mail-Adresse verfügen, sollen die E-Mail-Adresse im innerkirchlichen E-Mail-Verkehr nutzen.
(
2
)
§ 2 Absätze 4 und 5 gelten entsprechend.
#§ 4
Inkrafttreten
Diese Durchführungsbestimmungen treten zum 1. Januar 2021 in Kraft.
#
1 ↑ Geändert gemäß DB zur Änderung der DB zur Verwendung der dienstlichen E-Mail-Adresse vom 8. März 2022 (GVBl. Teil I, Nr. 19, S, 55) mit Wirkung zum 1. April 2022.
1 ↑ Geändert gemäß DB zur Änderung der DB zur Verwendung der dienstlichen E-Mail-Adresse vom 8. März 2022 (GVBl. Teil I, Nr. 19, S, 55) mit Wirkung zum 1. April 2022.
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2 ↑ Geändert gemäß DB zur Änderung der DB zur Verwendung der dienstlichen E-Mail-Adresse vom 8. März 2022 (GVBl. Teil I, Nr. 19, S, 55) mit Wirkung zum 1. April 2022.
2 ↑ Geändert gemäß DB zur Änderung der DB zur Verwendung der dienstlichen E-Mail-Adresse vom 8. März 2022 (GVBl. Teil I, Nr. 19, S, 55) mit Wirkung zum 1. April 2022.
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3 ↑ Geändert gemäß DB zur Änderung der DB zur Verwendung der dienstlichen E-Mail-Adresse vom 8. März 2022 (GVBl. Teil I, Nr. 19, S, 55) mit Wirkung zum 1. April 2022.
3 ↑ Geändert gemäß DB zur Änderung der DB zur Verwendung der dienstlichen E-Mail-Adresse vom 8. März 2022 (GVBl. Teil I, Nr. 19, S, 55) mit Wirkung zum 1. April 2022.