.Entschließung
Entschließung
der Synode der Vereinigten Evang.-prot.
Landeskirche Baden
zur Grundordnung der Evang. Kirche in Deutschland
Vom 29. September 1948
(GVBl. S. 37)
# 1 Die Landessynode bejaht freudig die von der verfassungsgebenden Kirchenversammlung in Eisenach beschlossene Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und erklärt eindeutig ihre Zustimmung. 2 Sie dankt Gott für das damit geschehene Werk kirchlicher Einigung. 3 Verpflichtet durch den Geist brüderlichen Verstehens unter den Bekenntniskirchen, wie die Grundordnung ihn bezeugt, erklären wir uns bereit, den durch unsere Zugehörigkeit zur EKD begründeten Aufgaben nachzukommen. 4 Wir bitten unsere Kirchenleitung, sich für die Förderung des theologischen Gespräches zwischen den Konfessionen einzusetzen und die Möglichkeit von Vereinbarungen über Kanzel- und Abendmahlgemeinschaft zu prüfen.
5 In unserer Landeskirche werden die Angehörigen aller in der EKD geltenden Bekenntnisse zum Abendmahl zugelassen.