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Vereinbarung
zwischen der Evangelischen Landeskirche in Baden
und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden
über die kirchliche Mitgliedschaft
und die Kirchensteuerpflicht

Vom 20. April 1993

(GVBl. S. 76)

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§ 1

( 1 ) Wer als Glied einer anderen der Evangelischen Kirche in Deutschland angehörenden Landeskirche nach dem früheren Landesteil Baden zuzieht, wird Glied der Evangelischen Landeskirche in Baden.
( 2 ) Die nach Absatz 1 entstehende Gliedschaft in der Evangelischen Landeskirche in Baden kann innerhalb eines Jahres nach dem Zuzug durch Erklärung des Zuziehenden gegenüber dem für den Wohnsitz im Landesteil Baden zuständigen Pfarramt oder durch Anmeldung bei einem Pfarramt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden verhindert werden.
( 3 ) Von der Anmeldung bzw. Abmeldung ist das jeweils andere Pfarramt unverzüglich zu unterrichten. Die die Gliedschaft in der evangelischen Landeskirche Ablehnenden sind damit vom Tage ihres Zuzugs nicht Glieder der Evangelischen Landeskirche geworden. Gezahlte Kirchensteuer ist zu erstatten.
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§ 2

( 1 ) Glieder der Evangelischen Landeskirche in Baden bzw. der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden, die der jeweils anderen Kirche beitreten wollen, melden sich bei dem zuständigen Pfarramt der aufnehmenden Kirche.
( 2 ) Der Übertritt erfolgt nach den Bestimmungen der Vereinbarung über den Übertritt im Bereich der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg vom 1. Juli 1985.
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§ 3

Die Kirchenleitungen beider Kirchen werden etwaige bei der Anwendung dieser Vereinbarung auftretende Meinungsverschiedenheiten im Wege gütlicher Regelung bereinigen.
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§ 4

Die Kirchenleitungen beider Kirchen werden die zuständigen Verwaltungsbehörden über diese Vereinbarung unterrichten.
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§ 5

Diese Vereinbarung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft; sie tritt an die Stelle der Vereinbarung vom 22. September 1970.
Baden-Baden, den 20. April 1993
Für die Evangelisch-Lutherische
für die Evangelische Landeskirche
Kirche in Baden
in Baden
Der Synodalausschuß
Der Landeskirchenrat
G. Daub
Dr. Klaus Engelhardt
(Landesbischof)