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Kirchliches Gesetz über eine Patronatserklärung
zu Gunsten des Evangelischen Pfarrvereins in Baden e.V.
(Gesetz Patronatserklärung Pfarrverein - G-PatE-PfV)

Vom 13. April 2019 (GVBl. S. 163)

Die Landessynode hat das folgende kirchliche Gesetz beschlossen:
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§ 1
Patronatserklärung

( 1 ) Der Evangelische Oberkirchenrat wird ermächtigt nach Maßgabe von Absatz 2 für die Evangelische Landeskirche in Baden eine Patronatserklärung zu Gunsten des Evangelischen Pfarrvereins Baden e.V. abzugeben.
( 2 ) Die Einstandspflicht der Evangelischen Landeskirche in Baden ist auf höchstens 2 Mio. Euro zu begrenzen. Die Patronatserklärung kann mit Auflagen versehen werden.
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§ 2
Inkrafttreten

Dieses kirchliche Gesetz tritt am 1. Juni 2019 in Kraft.