.Erklärung der
Bekanntmachung des Evangelischen Oberkirchenrats
Erklärung der
»eucharistischen Gastbereitschaft«
Bekanntmachung des Evangelischen Oberkirchenrats
vom 19. November 1974
(GVBl. S. 106)
#1Die Landessynode der Evang. Landeskirche in Baden gab bei ihrer Herbsttagung 1974 eine Erklärung der »eucharistischen Gastbereitschaft« der Landeskirche ab.
2Sie nimmt damit Stellung zu einem Problem, das in den letzten Jahren in der praktischen Seelsorge zunehmende Bedeutung erlangt hat. 3Da derzeit noch keine Abendmahlsgemeinschaft mit allen christlichen Kirchen im südwestdeutschen Raum zu verwirklichen ist, soll durch diese Erklärung der besonderen Situation konfessionsverschiedener Ehepaare seelsorgerlich entsprochen werden. 4Die Pfarrer werden gebeten, die Gemeindeglieder in geeigneter Weise darüber zu informieren.
5Die Erklärung der Landessynode hat folgenden Wortlaut:
»Die Evang. Landeskirche in Baden erklärt ihre »eucharistische Gastbereichtschaft«.
6Glieder anderer christlicher Kirchen können auf ihren Wunsch bei bestimmten Gelegenheiten am Abendmahl in unserer Kirche teilnehmen.
7Dabei ist etwa an folgendes gedacht:
Eucharistiefeiern bei ökumenischen Anlässen verschiedener Art.
8Eucharistiefeiern bei
- Trauung konfessionsverschiedener Ehen, gemeinsamem Gottesdienstbesuch,
- Konfirmation von Kindern aus konfessionsverschiedenen Ehen etc.
10Mit der Erklärung dieser Gastbereitschaft ist ein Beitrag zum Gespräch über die ökumenische Eucharistiefeier geleistet. 11Das Gespräch soll weitergeführt werden.«