.Salbung in der
Salbung in der
Evangelischen Landeskirche in Baden
Empfehlungen der Landessynode vom 9. April 1998
(GVBl. S. 111)
#- 1Die Praxis der Krankensalbung nach Jakobus 5 ruht auf biblischem Grund. 2Sie kommt dem verstärkten Trost- und Vergewisserungsbedürfnis entgegen, das Menschen besonders in Zeiten des Leidens und der Anfechtung haben. 3Das sind gute Gründe dafür, daß die Möglichkeit der Krankensalbung in unserer Kirche breiter als bisher bekanntgemacht und geübt wird. 4Es sollte darüber gepredigt und gelehrt werden. 5Denn nach dem biblischen Befund bittet der kranke Mensch selbst (im Glauben) um diesen Dienst; das kann er aber nur, wenn er von diesem Dienst weiß. 6Eine offensive Werbung für die Salbung würde dem biblischen Befund nicht entsprechen.
- 1In der von der Landessynode eingeführten Agende »Dienst an Kranken« (Agende III/4 der VELKD) sind liturgische Formen für die Krankensalbung angeboten (S. 87ff.). 2Sie sind anwendbar bei einzelnen kranken Menschen, die um eine Salbung bitten, ebenso wie für Gruppen mehrerer kranker Menschen; sie eignen sich z. B. auch für den Vollzug in einem Hauskreis. 3In dieser Agende sind auch alle nötigen praktischen Hilfen für den Vollzug der Salbung genannt (S. 84–86). 4In Beachtung von Jakobus 5 sollen Älteste am Dienst der Krankensalbung mitwirken.
- 1Die Salbung kranker Menschen ist ein starkes Zeichen für die Zuwendung Gottes zu den Menschen. 2Sie ist aber kein magisches Geschehen. 3Sie hat ihren Platz im Rahmen der Seelsorge, die auch Sündenbekenntnis und -vergebung einschließt. 4Der Salbung geht immer die persönliche Segnung voraus. 5Sie ist das Deutewort für die nachfolgende Salbung. 6Das Zeichen darf also nicht für sich stehen. 7Es weist über sich selbst auf Gottes Zuwendung hinaus, die im Segen zugesprochen wird. 8Wer um Salbung bittet, unterstellt sich dem Willen Gottes.
- 1Diese theologischen und praktischen Gesichtspunkte sind besonders zu beachten, wenn – über Jakobus 5 hinausgehend! – Salbungsgottesdienste durchgeführt werden und Menschen eine Salbung wünschen, die nicht erkrankt sind. 2In diesen Wünschen drückt sich ein Bedürfnis nach zeichenhafter Vergewisserung des Glaubens aus, manchmal auch die Erwartung besonderer geistlicher Erfahrungen. 3Darum muß mit solchen Wünschen seelsorgerlich verantwortlich umgegangen werden. 4Nach dem biblischen Zeugnis wird der Glaube durch den Empfang des Heiligen Abendmahls gestärkt. 5Die Salbung ist kein drittes Sakrament der evangelischen Kirche.
- 1Eine günstige Zeit für Salbungsgottesdienste ist nach bisherigen Erfahrungen die Abendzeit. 2Salbungsgottesdienste haben ihren Platz v.a. im Zusammenhang von Tagungen und Freizeiten sowie als besondere Gottesdienste von Gruppen und Kreisen. 3Ihre Einführung darf nicht von Pfarrerinnen oder Pfarrern einfach aus eigenem Antrieb vorgenommen werden. 4Vielmehr muß zuvor eine ausführliche Beratung im Ältestenkreis und eine sorgfältige Information der Gemeinde stattfinden. 5Ein mit dieser Frage befaßter Ältestenkreis sollte vor seiner Beschlußfassung einen Gottesdienst mit Salbung in einer anderen Gemeinde erlebt haben. 6Es darf nicht zu einer Spaltung der Gemeinde in solche Gemeindeglieder kommen, die für sich selbst die Salbung fordern, und solche, die sie für die ganze Gemeinde ablehnen.
- Als Regel sollte gelten: Solange die Krankensalbung nach Jakobus 5 in einer Gemeinde nicht gelehrt, begehrt und praktiziert wird, sollte auf Salbungsgottesdienste verzichtet werden.
- 1Für die Theologie und für die Praxis der evangelischen Kirche ist die Salbung ein Nebenthema und kein Hauptthema. 2Die Beschäftigung mit der Salbung ist aber gerade deshalb nötig. 3Sonst könnte sich unter der Hand das Nebenthema verselbständigen und zu einem Hauptthema werden. 4Das bedeutet zugleich, daß die Beschäftigung mit der Salbung diese nicht zum Hauptthema machen darf. 5Dieser Gefahr wird gewehrt, indem das Thema einfühlsam aufgegriffen wird, wenn es in den Horizont einer Gemeinde oder Gruppe kommt. 6Es darf keinesfalls offensiv in den Vordergrund gerückt werden.
1Formulierungshilfen für die Salbung:
(vgl. Agende »Dienst an Kranken« S. 95; S. 101; S. 108f.).
(vgl. Agende »Dienst an Kranken« S. 95; S. 101; S. 108f.).
2Kreuz mit Salböl auf die Stirn
»Ich salbe dich im Namen des Vaters, der dich nach seinem Ebenbild erschaffen hat.«
»Ich salbe dich im Namen des Vaters, der dich nach seinem Ebenbild erschaffen hat.«
3Kreuz mit Salböl auf die Innenfläche der rechten Hand
»Ich salbe dich im Namen des Sohnes, der dich erlöst hat (und in dir wohnt durch den Heiligen Geist).«
»Ich salbe dich im Namen des Sohnes, der dich erlöst hat (und in dir wohnt durch den Heiligen Geist).«
4Kreuz mit Salböl auf die Innenfläche der linken Hand
»Ich salbe dich im Namen des Heiligen Geistes, der dich tröstet und leitet (und dich durchströmt mit seiner heilenden Kraft).«
»Ich salbe dich im Namen des Heiligen Geistes, der dich tröstet und leitet (und dich durchströmt mit seiner heilenden Kraft).«
5Bewährte Regelungen bei Salbungsgottesdiensten:
- Bei Salbungsgottesdiensten werden im Raum eine oder mehrere Salbstellen angeboten. Wer gesalbt werden möchte, sitzt dort mit dem Rücken zur Gemeinde – so kann die Intimsphäre leichter gewahrt werden.
- Gesalbt wird in der Regel zu zweit oder zu dritt, mit unterschiedlicher Aufgabenteilung.Wenn zu zweit gesalbt wird, kann eine/r das Salbschälchen halten, während der/die andere salbt.Bei einer Dreiergruppe stehen die Salbenden vor und neben der Person, die gesalbt werden möchte. Zwei legen ihr die linke bzw. rechte Hand auf die Schulter; eine der beiden assistierenden Personen hält das Salbschälchen. Auch in einer Dreiergruppe salbt nur eine/r der Beteiligten.
- Vor und nach der Salbung wird das Salbschälchen auf den Altar gestellt.
- Für die Salbung kann reines Olivenöl, aber auch duftendes Öl verwendet werden.
- Nach der Salbung können die Salbenden die Hände des/der Gesalbten in die eigenen Hände nehmen und ihm/ihr ein Bibelwort zusprechen.