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Ordnung
der Fachgruppe Gleichstellung
der Evangelischen Landeskirche in Baden

Vom 13. Februar 2001

(GVBl. S. 29)

Gemäß § 127 Abs. 2 Nr. 10 der Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden erlässt der Evangelische Oberkirchenrat folgende Ordnung der Fachgruppe Gleichstellung der Evangelischen Landeskirche in Baden:
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1. Allgemeines

1.1
Die Arbeit dient der gegenseitigen Information und Beratung sowie der gemeinsamen Entscheidung. Die Mitglieder der Fachgruppe sind verpflichtet, in die Beratung alle sachdienlichen Informationen und Gesichtspunkte einzubringen.
1.2
Die Sitzungen der Fachgruppe sind nicht öffentlich.
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2. Zusammensetzung

2.1
Die Fachgruppe setzt sich zusammen aus zehn Mitgliedern, die durch den Evangelischen Oberkirchenrat berufen werden:
  1. fünf Mitglieder, die aus dem Kreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Referate des Evangelischen Oberkirchenrats kommen, und
  2. fünf Mitglieder, die aus verschiedenen Berufsgruppen und der Landessynode kommen, sowie einer bzw. einem Ehrenamtlichen.
2.2
Die Leiterin bzw. der Leiter des Referates 1 hat den Vorsitz in der Fachgruppe. Diese wählt aus dem Kreis der Mitglieder nach Nr. 2 a) eine Person in das Stellvertretendenamt.
3.2
Je nach Tagesordnung können weitere fachkundige oder betroffene Personen zugezogen werden.
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3. Aufgaben

3.1
Die Aufgaben der Fachgruppe umfassen folgende Gebiete:
  1. die Bearbeitung sämtlicher Gleichstellungsfragen;
  2. die konzeptionelle Weiterentwicklung der Gleichstellungsarbeit.
3.2
Die Fachgruppe lädt mindestens einmal jährlich Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Mitarbeitervertretungen zu einem regelmäßigen Austausch und zu Absprachen über inhaltliche Fragen gemeinsam ein.
3.3
Das synodale Mitglied erstattet der Landessynode jährlich Bericht von der Arbeit der Fachgruppe, wenn dies von der Landessynode gewünscht wird.
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4. Geschäftsführung

Die Fachgruppe bestellt aus dem Kreis der Mitglieder nach Nr. 2 b) eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer jeweils für die Dauer eines Jahres. Die Geschäftsführung führt die laufenden Geschäfte und koordiniert in Zusammenarbeit mit der bzw. dem Vorsitzenden die beschlossenen Arbeiten.
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5. Sitzungen

5.1
Einberufung und Tagesordnung
Die Fachgruppe soll alle zwei Monate zu einer Sitzung zusammenkommen. Die Geschäftsführung lädt zu der Sitzung ein und erstellt in Zusammenarbeit mit der bzw. dem Vorsitzenden die Tagesordnung. Jedes Mitglied hat das Recht, Tagesordnungspunkte für die Sitzung vorzuschlagen.
5.2
Beschlussfassung und Protokoll
  1. Die Fachgruppe ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder (s. § 138 Grundordnung) anwesend ist, wobei mindestens je drei Personen den Gruppen nach Nr. 2.1 Buchst. b) zugehören müssen.
  2. Die Beschlüsse bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der Anwesenden.
  3. Die Beschlussfassung erfolgt in der Regel mündlich. Auf Antrag eines Mitglieds muss schriftlich abgestimmt werden.
  4. Über die Sitzung führt das geschäftsführende Mitglied Protokoll. Das Protokoll wird spätestens mit der Einladung zur nächsten Sitzung an alle Mitglieder versandt und in dieser Sitzung verabschiedet.
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6. Schlussbestimmung

6.1
Die Ordnung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.
6.2
Gleichzeitig tritt die Ordnung für die Gleichstellungsbeauftragte für die Evangelische Landeskirche in Baden vom 30. Juli 1996 (GVBl. S. 93) außer Kraft.