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Entschließung der Landessynode
zu den Arnoldshainer Abendmahlsthesen

Vom 4. Mai 1962

(GVBl. S. 90)

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Die Landessynode hat sich mit den Arnoldshainer Thesen und den Erklärungen ihrer Unterzeichner befaßt und auf ihrer Frühjahrstagung 1962 folgende Entschließung getroffen:
  1. Die Landessynode begrüßt die Arnoldshainer Thesen als einen wesentlichen Fortschritt im Gespräch über das Heilige Abendmahl. Sie erkennt dankbar an, daß die Thesen geeignet sind, Predigt und Unterweisung über das Abendmahl zu bereichern und zu vertiefen.
  2. Die Landessynode stellt fest, daß die Arnholdshainer Thesen mit der Intention der badischen Abendmahlskonkordie übereinstimmen. In ihnen werden wesentliche biblische Erkenntnisse neu entfaltet.
    Beim Abendmahl sehen wir dem kommenden Herrn entgegen.
    Durch das Abendmahl werden wir zum Leib Christi zusammengeschlossen.
    Im Abendmahl werden wir zur Nachfolge und zum Dienst am Bruder gerufen.
  3. Die Landessynode bittet die Gemeinden der Landeskirche, die Arnoldshainer Thesen in Predigt und Unterweisung fruchtbar zu machen. Auch bei der bevorstehenden Neubearbeitung des Badischen Katechismus sollen sie berücksichtigt werden.
  4. Die Landessynode hält es jedoch für wünschenswert, daß bei der Auswertung der Arnoldshainer Thesen im Sinne der Unionsurkunde noch stärker herausgearbeitet wird:
    Das Abendmahl wurde in der Nacht des Verrats gestiftet.
    Das Abendmahl schenkt dem Glaubenden die innige Vereinigung mit unserem Herrn und Heiland.
    Das Abendmahl weckt in uns die Dankbarkeit, die in einem neuen Leben Gestalt gewinnt.
  5. Die Landessynode bittet die Gliedkirchen der EKD, in gemeinsamer Beratung und gegenseitigen Erfahrungsaustausch darüber einzutreten, welche Folgerungen aus den Arnoldshainer Thesen für die kirchliche Praxis (Predigt, Unterweisung, Liturgie und Ordnung) gezogen werden müssen.
  6. Die Landessynode erklärt erneut, daß alle evangelischen Christen aus den Gliedkirchen der EKD in den Gemeinden der Landeskirche zum Abendmahl zugelassen sind.
    Die Landessynode hofft, daß alle Gliedkirchen der EKD die Arnoldshainer Thesen als eine hilfreiche Bezeugung des wesentlichen Inhalts der evangelischen Abendmahlslehre anerkennen und ihre Glieder gegenseitig zum Abendmahl zulassen.
    Die Landessynode ersehnt, daß die Gliedkirchen der EKD auch zur Übereinstimmung in der Lehre des Evangeliums, und damit zur vollen Abendmahlsgemeinschaft gelangen.