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Geltungszeitraum von: 01.01.2014

Geltungszeitraum bis: 28.02.2017

16 Professorinnen und Professoren der Evangelischen Hochschule Freiburg1#

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Fallgruppe
Tätigkeitsmerkmal
Entgeltgruppe
1.
Das Entgelt der im Arbeitsverhältnis an der Evangelischen Hochschule Freiburg stehenden Professorinnen und Professoren richtet sich nach dem für entsprechende Professorinnen und Professoren im Dienst des Landes Baden-Württemberg jeweils geltenden Besoldungsrecht sowie nach der Rechtsverordnung über die Vergabe von Zulagen zur Besoldung der Profes-sorinnen und Professoren der Evangelischen Hochschule Freiburg in den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 in der Fassung vom 8. Dezember 2010.
W2/W3
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1 ↑ Gemäß Art. 1 der Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 23. Juli 2014, mit Wirkung zum 1. Januar 2014(GVBl. S.238)Fassung gültig bis 28. Februar 2017 (GVBl. S. 58ff).