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Geltungszeitraum von: 01.01.2014
Geltungszeitraum bis: 28.02.2017
16 Professorinnen und Professoren der Evangelischen Hochschule Freiburg1#
###Fallgruppe | Tätigkeitsmerkmal | Entgeltgruppe |
1. | Das Entgelt der im Arbeitsverhältnis an der Evangelischen Hochschule Freiburg stehenden Professorinnen und Professoren richtet sich nach dem für entsprechende Professorinnen und Professoren im Dienst des Landes Baden-Württemberg jeweils geltenden Besoldungsrecht sowie nach der Rechtsverordnung über die Vergabe von Zulagen zur Besoldung der Profes-sorinnen und Professoren der Evangelischen Hochschule Freiburg in den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 in der Fassung vom 8. Dezember 2010. | W2/W3 |
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1 ↑ Gemäß Art. 1 der Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 23. Juli 2014, mit Wirkung zum 1. Januar 2014(GVBl. S.238)Fassung gültig bis 28. Februar 2017 (GVBl. S. 58ff).
1 ↑ Gemäß Art. 1 der Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 23. Juli 2014, mit Wirkung zum 1. Januar 2014(GVBl. S.238)Fassung gültig bis 28. Februar 2017 (GVBl. S. 58ff).