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Kirchliches Gesetz über die Zustimmung zum Verwaltungsverfahrens- und -zustellungsgesetz der
Evangelischen Kirche in Deutschland
(VVZG-EKD) vom 28. Oktober 2009
(ZustimmungsG VVZG-EKD)

Vom 24. Oktober 2012 (GVBl. S. 229)

Die Landessynode hat das folgende kirchliche Gesetz beschlossen:
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§ 1
Zustimmung

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§ 2
Inkrafttreten, Bekanntmachung

( 1 ) Dieses kirchliche Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
( 2 ) Das VVZG-EKD tritt in der Evangelischen Landeskirche in Baden mit dem vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland durch Verordnung bestimmten Tag in Kraft. Der Evangelische Oberkirchenrat wird beauftragt, den Tag des Inkrafttretens nach Satz 1 im Gesetzes- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.