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Geltungszeitraum von: 01.09.2006

Geltungszeitraum bis: 31.12.2018

Rechtsverordnung
über den Stoffplan für die I. Theologische Prüfung
(RVO-Stoffplan)

Vom 13. Juni 2006 außer Kraft getreten zum 31. Dezember 2018 (GVBl. S. 240)

(GVBl. S. 210)

Der Evangelische Oberkirchenrat erlässt aufgrund von § 19 Abs. 1 Nr. 4 der Ordnung der Theologischen Prüfungen, zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 58), folgende Rechtsverordnung zur Übersicht über die Gegenstände des Studiums der Evangelischen Theologie und die Voraussetzungen und Gegenstände der Theologischen Prüfungen (Stoffplan):
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§ 1
Voraussetzungen und Gegenstände der I. Theologischen Prüfung

Die Gegenstände des Studiums der Evangelischen Theologie und die Voraussetzungen und Gegenstände der I. Theologischen Prüfung werden im folgenden Stoffplan geregelt:
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Stoffplan für die I. Theologische Prüfung

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I. Altes Testament

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A. Grundwissen

  1. Überblick über die Geschichte Israels und ihre Chronologie. Grundkenntnisse der Landeskunde Palästinas.
  2. Hebräische Sprachkenntnisse entsprechend den Anforderungen von Nummer 4.
  3. Kenntnis der Schriften des Alten Testaments im Überblick und der Hauptprobleme der Einleitung in das Alte Testament.
  4. Kenntnis folgender Schriften des Alten Testaments aufgrund exegetischer Bearbeitung des hebräischen Textes und unter angemessener Berücksichtigung der alttestamentlichen Zeitgeschichte sowie der religionsgeschichtlichen Voraussetzungen:
    1. ein Buch des Pentateuch,
    2. eine größere prophetische Schrift,
    3. ausgewählte Psalmen.
  5. Kenntnis der Hauptprobleme der Theologie des Alten Testaments.
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B. Methodisches Können und kritisches Verständnis im Rahmen von exemplarischen Studienschwerpunkten

Entweder eine alttestamentliche Schrift oder ein Thema der alttestamentlichen Wissenschaft ist selbstständig und unter Berücksichtigung von ausgewählter Literatur wissenschaftlich zu bearbeiten. Dazu sind religionsgeschichtliche Voraussetzungen auch anhand von Quellen (ggf. in Übersetzung) zu studieren und die Einleitungsfragen der betreffenden Schrift bzw. des Themas zu berücksichtigen. Die je besonderen theologischen Akzente sind in ihren Relationen und Unterschieden zu denjenigen anderer alttestamentlicher Schriften herauszuarbeiten. In diesem Zusammenhang ist auch Schwerpunktwissen aus den Gebieten der Einleitungswissenschaft und der Theologie des Alten Testaments sowie Vertrautheit mit hermeneutischen Problemen nachzuweisen.
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II. Neues Testament

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A. Grundwissen

  1. Ausreichende griechische Sprachkenntnisse auf dem Niveau kursorischer Lektüre des Neuen Testaments.
  2. Kenntnis der Schriften des Neuen Testaments nach Inhalt und Gliederung. Kenntnis der Hauptprobleme der Einleitung in das Neue Testament.
  3. Kenntnis folgender Schriften des Neuen Testaments aufgrund exegetischer Bearbeitung des griechischen Textes und unter angemessener Berücksichtigung der Geschichte des Urchristentums, der neutestamentlichen Zeitgeschichte sowie religionsgeschichtlicher Voraussetzungen in Judentum und Hellenismus:
    1. ein synoptisches Evangelium unter Berücksichtigung
      der Grundzüge des synoptischen Vergleichs,
    2. das Johannesevangelium,
    3. der Römerbrief,
    4. der erste Korintherbrief sowie
    5. eine nachpaulinische neutestamentliche Schrift.
  4. Kenntnis der Hauptprobleme der Theologie des Neuen Testaments.
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B. Methodisches Können und kritisches Verständnis im Rahmen von exemplarischen Studienschwerpunkten

Entweder eine neutestamentliche Schrift oder ein Thema der neutestamentlichen Wissenschaft ist selbstständig und unter Berücksichtigung von ausgewählter Literatur wissenschaftlich zu bearbeiten. Dazu sind religionsgeschichtliche Voraussetzungen auch anhand von Quellen (ggf. in Übersetzung) zu studieren und die Einleitungsfragen der betreffenden Schrift bzw. des Themas zu berücksichtigen. Die je besonderen theologischen Akzente sind in ihren Relationen und Unterschieden zu denjenigen anderer neutestamentlicher Schriften herauszuarbeiten. Hier ist auch der Ort, Schwerpunktwissen aus den Gebieten der Einleitungswissenschaft und der Theologie des Neuen Testaments sowie die Vertrautheit mit hermeneutischen Problemen nachzuweisen.
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III. Historische Theologie (Kirchen- und Dogmengeschichte, einschließlich Konfessionskunde und Ökumenik)

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A. Grundwissen

Überblickskenntnisse über die Epochen der Kirchen- und Theologiegeschichte und ihre zentralen Problemstellungen, über die bestimmenden Ereignisse mit einigen wichtigen Daten als Orientierungspunkte und über die Frage der Epochenabgrenzung. Kenntnis von der Behandlung dieser zentralen Probleme in den orthodoxen, römisch-katholischen und den nach der Reformation entstandenen und in der Tradition der Reformation stehenden Kirchen sowie in der ökumenischen Diskussion der Gegenwart.
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B. Methodisches Können und kritisches Verständnis im Rahmen von exemplarischen Studienschwerpunkten

Sowohl ein genau begrenztes Gebiet aus einem Querschnitt (Epochenausschnitt) an Schwerpunkten der kirchengeschichtlichen Hauptperioden als auch ein exemplarisches Thema in einem mindestens zwei Epochen übergreifenden Längsschnitt ist mithilfe der zugehörigen grundlegenden Quellen und ausgewählter Sekundärliteratur zum Zwecke eigener Urteilsfindung zu bearbeiten und in die Gesamtentwicklung einzuordnen.
Der mündlichen Prüfung wird in der Regel nur einer der beiden vorbereiteten Schwerpunkte (Querschnitt oder Längsschnitt) zugrunde gelegt. Die Entscheidung darüber trifft die Fachkommission.
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IV. Systematische Theologie (Dogmatik und Ethik)

In der Systematischen Theologie soll generell die Fähigkeit erworben werden,
  • ausgehend von der biblischen Botschaft und den kirchlichen Bekenntnissen
  • im Horizont ökumenischer Theologie, hermeneutischer und interreligiöser Fragestellungen
  • unter Beachtung wissenschaftstheoretischer Standards
  • angesichts aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen
theologische Problemstellungen zu analysieren und Lösungsvorschläge in Ausrichtung an der Wahrheitsfrage argumentativ zu vertreten.
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1. Dogmatik

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A. Grundwissen

  1. Kenntnis der Grundlagen reformatorischer Theologie und ihrer Entfaltung in den lutherischen und reformierten Bekenntnisschriften, in der Theologie der Neuzeit und der Gegenwart.
  2. Vertrautheit mit der Methodik dogmatischer Urteilsbildung des christlichen Glaubens in Bezug auf zentrale, theologisch relevante Probleme und Fragestellungen in Kirche und Gesellschaft.
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B. Methodisches Können und kritisches Verständnis im Rahmen von exemplarischen Studienschwerpunkten

Zu bearbeiten ist sowohl ein umfassender dogmatischer Entwurf als auch ein relevantes dogmatisches Problem in Zuordnung zur Theologiegeschichte sowie unter Berücksichtigung des Gegenwartsbezuges und der Fragen der dogmatischen Methodik zum Zwecke eigener Urteilsfindung.
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2. Ethik

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A. Grundwissen

  1. Kenntnis der Prinzipien reformatorischer Ethik, der Grundbegriffe ethischer Theoriebildung sowie unterschiedlicher Konzeptionen von Ethik.
  2. Vertrautheit mit der Methode ethischer Urteilsbildung des christlichen Glaubens in Bezug auf zentrale Gegenwartsprobleme.
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B. Methodisches Können und kritisches Verständnis im Rahmen von exemplarischen Studienschwerpunkten

Zu bearbeiten ist sowohl ein umfassender ethischer Entwurf als auch ein relevantes ethisches Problem in Zuordnung zur Theologiegeschichte sowie unter Berücksichtigung des Gegenwartsbezuges und der systematisch-theologischen Grundlagen ethischer Urteilsbildung.
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V. Praktische Theologie

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A. Grundwissen

  1. Kenntnis eines exemplarischen praktisch-theologischen Gesamtentwurfs.
  2. Kenntnis der Grundlagen folgender Unterdisziplinen der Praktischen Theologie: Kirchentheorie, Homiletik, Liturgik, Seelsorgetheorie, Religionspädagogik.
Dieses Wissen soll verbunden sein mit der Fähigkeit, die praktisch-theologischen Kenntnisse zu den Fragestellungen und Kenntnissen der anderen theologischen Fächer in Beziehung setzen zu können.
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B. Methodisches Können und kritisches Verständnis im Rahmen von exemplarischen Studienschwerpunkten

Zu bearbeiten sind zwei Themen aus zwei verschiedenen Bereichen der Praktischen Theologie.
Die Wahl des Schwerpunktthemas soll sich aus einem besonderen Studieninteresse oder Studienschwerpunkt herleiten können. Das Schwerpunktthema kann auch aus anderen als den unter A. 2. angeführten Unterdisziplinen der Praktischen Theologie (z.B. aus der Diakoniewissenschaft) stammen. Daneben ist ein weiterer Bereich aus einer anderen praktisch-theologischen Unterdisziplin auszuwählen.
In ihrer Stoffabgrenzung sollten die Themen nicht zu eng gefasst sein und ungefähr der Thematik einer zweistündigen Vorlesung entsprechen.
Der Kandidat bzw. die Kandidatin soll an diesen Themen zeigen können, wie praktischtheologische Erkenntnisse und Urteile gewonnen werden. Dabei ist der Zusammenhang der Themen innerhalb der jeweiligen Teildisziplinen sowie mit der Praktischen Theologie als Gesamtfach zu berücksichtigen.
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VI. Philosophie

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A. Grundwissen

  1. Überblick über die abendländische Philosophiegeschichte mit ihren Hauptrichtungen, Hauptfragestellungen und Hauptvertretern.
  2. Kenntnis grundlegender philosophischer Methoden.
  3. Kenntnis grundlegender philosophischer Begriffe.
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B. Methodisches Können und kritisches Verständnis im Rahmen eines exemplarischen Studienschwerpunktes

Ein selbst gewählter umfangreicher klassischer philosophischer Text ist in seinem biografischen und zeitgeschichtlichen Kontext zu interpretieren sowie auf seine Tragfähigkeit und seine Bedeutsamkeit für die Theologie hin zu reflektieren.
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VII. Religionswissenschaft und Missionswissenschaft

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A. Grundwissen

Grundprobleme der Religionswissenschaft und Missionswissenschaft; religionsgeschichtliche Grundkenntnisse über Islam, Hinduismus und Buddhismus sowie Elementarkenntnisse über neue religiöse Bewegungen und Esoterik; wichtige Ereignisse und zentrale Problemstellungen der Theologie- und Christentumsgeschichte Asiens, Afrikas und Lateinamerikas; Grundfragen und zentrale Entwürfe der interkulturellen Theologie.
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B. Methodisches Können und kritisches Verständnis im Rahmen von exemplarischen Studienschwerpunkten

Das Schwerpunktthema kann in der Religionswissenschaft (Beschäftigung mit einer lebenden nicht christlichen Religion, in der Regel Islam, Hinduismus oder Buddhismus, oder mit einer religionsvergleichenden Problemstellung) oder in der Missionswissenschaft (z.B. Theologie- und Christentumsgeschichte größerer Regionen Afrikas, Asiens oder Lateinamerikas; ausgewählte Themenbereiche der interkulturellen Theologie) liegen. Wird ein religionswissenschaftlicher Schwerpunkt gewählt, sollen darauf bezügliche missionswissenschaftliche Fragestellungen mitbedacht werden und umgekehrt. Falls vom Thema her möglich, sollten auch Bezüge zur religiösen Situation im Westen hergestellt werden können.
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§ 2
Inkrafttreten

Diese Rechtsverordnung tritt am 1. September 2006 in Kraft.
Karlsruhe, den 13. Juni 2006
Der Evangelische Oberkirchenrat
Dr. Ulrich Fischer
(Landesbischof)