.
        
      Geltungszeitraum von: 01.01.2006
Geltungszeitraum bis: 31.12.2013
65 Prüferinnen/Prüfer beim Rechnungsprüfungsamt
#Vergütungsgruppe IV b
- Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis bei Berufung zur Prüferin/zum Prüfer.
 
Vergütungsgruppe IV a
- 2.
 - Prüferinnen/Prüfer nach vierjähriger Tätigkeit in Vergütungsgruppe IV b.
 
Vergütungsgruppe III
- 3.
 - Prüferinnen/Prüfer nach fünfjähriger Bewährung in einer Tätigkeit der Vergütungsgruppe IV a.
 - 4.
 - Prüferinnen/Prüfer in der Tätigkeit einer Bereichsleiterin/eines Bereichsleiters.
 
Vergütungsgruppe II a
- 5.
 - Prüferinnen/Prüfer in der Tätigkeit einer Bereichsleiterin/eines Bereichsliters, nach fünfjähriger Bewährung in einer Tätigkeit der Vergütungsgruppe III.
 
Artikel 2
			(
			1
			)
		Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.
			(
			2
			)
		Zeiten, die als Prüferin/Prüfer vor In-Kraft-Treten dieser Arbeitsrechtsregelung erbracht wurden, sind anzurechnen.