.
Kirchengericht:Disziplinarkammer der Evangelischen Landeskirche in Baden
Entscheidungsform:Urteil
Datum:25.06.2008
Aktenzeichen:D 1/2007
Rechtsgrundlage:§ 32 DG.EKD a. F.
Vorinstanzen:Keine
Schlagworte:Akteneinsicht, Besitz kinderpornografischer Dateien, Beweismittel, Bilddateien, Disziplinarkammer, Entfernung aus dem Dienst, Kosten des Disziplinarverfahrens, Videodateien, kinderpornografische DateienAmtsperiode, Beweisverwertungsverbot
#

Leitsatz:

Es besteht im Disziplinarverfahren kein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der von der Staatsanwaltschaft im Wege der Akteneinsicht an die Disziplinarkammer übersandten Beweismittel (Video- und Bilddateien und deren Ausdrucke).

Tenor:

  1. Pfarrer N. N. wird aus dem Dienst entfernt.
  2. Ihm wird für die Dauer von zwei Jahren nach Maßgabe des § 32 DG.EKD ein Unterhaltsbeitrag in Höhe von 75 % des gegenwärtig erdienten Ruhegehalts bewilligt.
  3. Er trägt die Kosten des Disziplinarverfahrens.