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Kirchengericht:Verwaltungsgericht der Evangelischen Landeskirche in Baden
Entscheidungsform:Urteil (rechtskräftig)
Datum:21.06.2010
Aktenzeichen:VG 2/2010
Rechtsgrundlage:§ 18 Abs. 1 VwGG (Klagebefugnis)
Vorinstanzen:Keine
Schlagworte:Klagebefugnis
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Leitsatz:

Das einzelne Mitglied einer Kirchengemeinde ist nicht berechtigt, im Klageweg ein bestimmtes Verhalten kirchlicher Amtsträger zu begehren, das aus seiner Sicht rechtlich geboten ist. Dies gilt auch, wenn es sich dabei auf Beschlüsse einer Gemeindeversammlung berufen kann.

Tenor:

  1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
  2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
  3. Gerichtsgebühren werden nicht erhoben.