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Kirchengericht: | Verwaltungsgericht der Evangelischen Landeskirche in Baden |
Entscheidungsform: | Urteil (rechtskräftig) |
Datum: | 12.03.2012 |
Aktenzeichen: | VG 4/2011 |
Rechtsgrundlage: | § 6 Vocationsordnung |
Vorinstanzen: | Keine |
Schlagworte: |
Leitsatz:
Zu § 6 der kirchlichen Vocationsordnung
Der Landeskirche steht aufgrund eigenen Rechts bei nicht in ihrem Dienst befindlichen Lehrkräften, die evangelischen Religionsunterricht erteilen, kein umfassendes pädagogisches Aufsichtsrecht zu. Sie hat lediglich das Recht, die von ihr erteilte Vocatio zu widerrufen, wenn von dieser Bevollmächtigung ein verkündungswidriger, die Religionsausübung beeinträchtigender Gebrauch gemacht wird.
Tenor:
- Der Bescheid des Evangelischen Oberkirchenrats in Karlsruhe vom 22. März 2011 und der Beschwerdebescheid des Landeskirchenrats der Beklagten vom 26. September 2011 werden aufgehoben.
- Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
- Gerichtskosten werden nicht erhoben.