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Bildung der Evangelischen Aktionsgemeinschaft
für Familienfragen
Landesarbeitskreis Baden

Bekanntmachung des Evangelischen Oberkirchenrats vom 5. März 1968

(GVBl. S. 34)

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A

Der Evangelische Oberkirchenrat bildet hiermit unter Vorsitz des zuständigen Referenten die
Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen
Landesarbeitskreis Baden
Ihr gehören an:
  • das Amt für Volksmission und Gemeindeaufbau
    • Abteilung Familienerholung,
    • Abteilung Familienfreizeiten,
    • Abteilung Ehe- und Erziehungsseminare;
  • die Arbeitsgemeinschaft für Gruppenseelsorge
    • Abteilung Männerwerk,
    • Abteilung Evang. Arbeitnehmerschaft,
    • Abteilung dörfliche Arbeit (Bauernarbeit),
    • Abteilung Frauenwerk,
    • Abteilung Jugendwerk,
    • Abteilung Evang. Akademie;
  • der landeskirchliche Beauftragte für Ehe- und Familienfragen.
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B

Zweck des Landesarbeitskreises ist die gemeinsame Beratung und Vertretung ethischer, pädagogischer, sozialer, wirtschaftlicher und rechtlicher Fragen der Familienpolitik, Familienförderung, Familienberatung, Familienbildung, Familienerholung und die Stärkung der Familie vom evangelischen Glauben her.
Der Zweck soll erfüllt werden durch
  1. Zusammenarbeit mit der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen in der Bundesrepublik Deutschland und mit der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Baden,
  2. Vertretung der evangelischen Familienarbeit gegenüber der Arbeitsgemeinschaft für Familienfragen in Baden-Württemberg sowie gegenüber staatlichen und kommunalen Stellen,
  3. Stellungnahmen zu aktuellen Fragen der Familienarbeit,
  4. Durchführung von Tagungen und Kursen für Familienbildner,
  5. Unterstützung der Familienarbeit auf der Ebene der Landeskirche, der Kirchenbezirke und der Kirchengemeinden durch Arbeitsmaterial und Redner,
  6. Verteilung von Zuschüssen an die Mitglieder.
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C

Dem Landesarbeitskreis können sich alle auf dem Gebiet der Familienarbeit im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden tätigen Einrichtungen und Werke anschließen, sofern sie die Zwecke des Landesarbeitskreises bejahen und ihre Arbeit auf evangelischer Grundlage tun (z.B. die Freie Vereinigung evangelischer Eltern und Erzieher und das Diakonische Werk mit den Abteilungen Jugendschutz und Mütterarbeit der Kindergärten).