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Grundsätze für die Arbeit der Evangelischen
Studentinnen- und Studentengemeinden in der
Evangelischen Landeskirche in Baden

Bekanntmachung des Evangelischen Oberkirchenrates vom 9. September 1994

(GVBl. 1995 S. 9)

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1.
Auftrag
Die Evangelischen Studentengemeinden bezeugen in Wort und Tat die Botschaft von Jesus Christus im Bereich der Hochschulen.
Die Studentengemeinden sind Gemeinden von und mit Menschen, die sich in einem Lebensabschnitt befinden, der insbesondere gekennzeichnet ist durch Neuorientierung wie Studium, Ablösung von der Familie, Identitätsfindung, Standortsuche in der Gesellschaft, Partnersuche, Wertesuche.
Die Studentengemeinden verwirklichen vielfältige Formen von Gemeinschaft, damit Menschen unterschiedlicher Interessen, Erfahrungen und Überzeugungen einander begegnen können.
Sie erfüllen ihre Aufgabe im Rahmen der Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden.
Sie stehen in Verbindung mit anderen Studentengemeinden
2.
Gemeindearbeit: Wirklichkeit und Möglichkeit
2.1
Studentengemeinden bieten »geistliche« Heimat für Studierende
Zum Studium verlassen manche Studierende ihre Heimatgemeinde, andere kommen zum ersten Mal in Kontakt mit einer christlichen Gemeinde; für eine gewisse Zeit leben sie am Ort einer Hochschule. Wegen der Gemeindestruktur und inhaltlichen Ausrichtung ist es leichter in Studentengemeinden als in Ortsgemeinden Fuß zu fassen.
2.2
In Studentengemeinden findet Seelsorge in den Hochschulen statt
Das Studium ist häufig eine Zeit schwerer Entscheidungen und tiefer Krisen im persönlichen Leben. Studentengemeinden können hier Halt und seelsorgerliche Begleitung bieten.
Sie kümmern sich um die soziale Situation vor allem der Studierenden und bieten in konkreten Einzelfällen Hilfe an.
Ein besonderes Augenmerk gilt den Erfahrungen und Sorgen ausländischer Studierender.
2.3
Studentengemeinden sind den Studierenden nahe
Studieren bedeutet nicht nur Erlernen eines Berufs, sondern auch Orientierung in der Welt und Ausrichtung des eigenen Lebens in der Welt. In dieser Lebensphase kann eine Studentengemeinde ihren Mitgliedern näher sein, als es einer Ortsgemeinde möglich ist, da sich alle Gemeindeglieder einer Studentengemeinde in ähnlicher Situation befinden.
2.4
Studentengemeinden leben mit einer hohen Fluktuation
Durch den häufigen Wechsel in Studentengemeinden können immer wieder neue Ideen realisiert werden, jedes Ende eines Projekts bedeutet auch immer den Anfang neuer Wege. Die Mitglieder einer Gemeinde lernen, sich immer wieder mit neuen Menschen zu treffen, auseinanderzusetzen, Gottesdienste zu feiern, zu beten.
2.5
Studentengemeinden bieten Raum, neue Formen des Glaubens zu erproben
In Studentengemeinden ist es leicht möglich, neue Formen des Gottesdienstes, der Andacht oder auch des Denkens zu erproben.
Das gemeinsame Bemühen, den Glauben zur Sprache zu bringen, verhilft dazu, dialogfähig zu bleiben. Studentengemeinden geben Raum zum Entfalten des eigenen Mensch- und Christseins.
Sie dienen in ihrem zeichenhaften Handeln nach außen der Wandlung der Kirche.
2.6
Studentengemeinden nehmen öffentliche Verantwortung wahr
An den Hochschulen zeigen sich manche Entwicklungen, die morgen von allgemeiner Bedeutung sind. In Studentengemeinden kann man fächerübergreifend und ohne Leistungsdruck diskutieren.
Ein besonderes Augenmerk gilt der Schärfung des politischen Bewußtseins.
3.
Aufgaben
3.1
Die Verhältnisse an den Hochschulen und die Situation der Lehrenden und Lernenden erfordern besondere Formen der Arbeit, der Geselligkeit und der Feier. Die Studentengemeinden beteiligen sich nach Kräften an der Förderung der Gesprächsfähigkeit zwischen Angehörigen unterschiedlicher Fächer.
3.2
Die Arbeitsfelder der Studentengemeinden umfassen insbesondere
  1. Gottesdienst, Andachten, Meditationen, Kasualien,
  2. Theologische Gesprächskreise, Bibelgesprächskreise,
  3. Arbeitskreise (z.B. politische, kulturelle, soziale),
  4. Gemeindegremien: Mitarbeiterkreis, Sprecherkreis,
  5. Partnerarbeit mit anderen Studentengemeinden und der Gesamt-ESG,
  6. Zielgruppenorientierte Arbeit (z.B. Ausländerarbeit/Erstsemesterarbeit),
  7. Sprechstunden und zusätzliche Beratungsgespräche
  8. Selbsthilfegruppen,
  9. Thematische Gestaltung von Gemeinschaftsabenden,
  10. Feste,
  11. Studienreisen, internationale Begegnungen.
3.3
Verbindungen zur Landeskirche, Kirchengemeinde; Vertretung der evangelischen Studentengemeinden nach außen.
Die Studentengemeinden stehen in wechselseitiger Beziehung mit der Gesamtkirche.
Deshalb sollen die Studentengemeinden nach Möglichkeit
  1. mit benachbarten Kirchengemeinden Kontakt halten,
  2. mit anderen kirchlichen Gruppen und Arbeitsbereichen (z.B. Evangelische Erwachsenenbildung) kooperieren,
  3. mit den Ältesten, Bezirkssynodalen, Landessynodalen im Gespräch sein,
  4. überregional arbeiten, insbesondere in den Regionalkonferenzen Baden, Studentenpfarrerkonferenzen, Mitarbeit in Kommissionen der Bundesarbeit,
  5. regelmäßige interkonfessionelle Treffen mit katholischen Kollegen veranstalten und gegenseitige Gemeindebesuche, Gottesdienste, thematische Gemeindeabende veranstalten,
  6. bemüht sein um die Zusammenarbeit mit anderen ökumenischen und christlichen Gemeinden und Gruppen.
4.
Organisation, Studentenpfarramt
4.1
Studentengemeinden sollen für jedes Semester einen studentischen Mitarbeiterkreis oder Sprecherrat bilden, der für jedes Semester neu von der Gemeinde gewählt wird und für die Erfüllung des Auftrags der Studentengemeinden verantwortlich ist. Die Studentengemeinden sollen sich eine Satzung geben.
4.2
Die Studentengemeinden treffen sich regelmäßig zu Regionalkonferenzen.
4.3
Öffentliche Verlautbarungen sollen zwischen Studentengemeinden und Studentenpfarrer/Studentenpfarrerin einvernehmlich erfolgen.
4.4
Der Evangelische Oberkirchenrat erläßt eine Dienstanweisung für die Studentenpfarrerin/den Studentenpfarrer.