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Geltungszeitraum von: 01.01.2006

Geltungszeitraum bis: 31.12.2013

65 Prüferinnen/Prüfer beim Rechnungsprüfungsamt

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Vergütungsgruppe IV b

  1. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis bei Berufung zur Prüferin/zum Prüfer.
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Vergütungsgruppe IV a

2.
Prüferinnen/Prüfer nach vierjähriger Tätigkeit in Vergütungsgruppe IV b.
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Vergütungsgruppe III

3.
Prüferinnen/Prüfer nach fünfjähriger Bewährung in einer Tätigkeit der Vergütungsgruppe IV a.
4.
Prüferinnen/Prüfer in der Tätigkeit einer Bereichsleiterin/eines Bereichsleiters.
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Vergütungsgruppe II a

5.
Prüferinnen/Prüfer in der Tätigkeit einer Bereichsleiterin/eines Bereichsliters, nach fünfjähriger Bewährung in einer Tätigkeit der Vergütungsgruppe III.
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Artikel 2

( 1 ) Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.
( 2 ) Zeiten, die als Prüferin/Prüfer vor In-Kraft-Treten dieser Arbeitsrechtsregelung erbracht wurden, sind anzurechnen.