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Geltungszeitraum von: 01.01.2006

Geltungszeitraum bis: 31.12.2013

64 Leiterinnen/Leiter von Rechnungsämtern

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Vergütungsgruppe IVa

  1. Leiterin/Leiter eines Rechnungsamtes der Kategorie I.
  2. Leiterin/Leiter eines Rechnungsamtes der Kategorie II.
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Vergütungsgruppe III

3.
Mitarbeiterin/Mitarbeiter wie Fallgruppe 1 nach zehnjähriger Bewährung in der Vergütungsgruppe IVa.
4.
Mitarbeiterin/Mitarbeiter wie Fallgruppe 2 nach vierjähriger Bewährung in der Vergütungsgruppe IVa.
5.
Leiterin/Leiter eines Rechnungsamtes der Kategorie III.
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Vergütungsgruppe IIa

6.
Mitarbeiterin/Mitarbeiter wie Fallgruppe 5 nach fünfjähriger Bewährung in der Vergütungsgruppe III.
Anmerkungen
  1. Die Zuordnung zu den Kategorien erfolgt nach Punkten und zwar:
    unter 100 Punkte
    Kategorie I
    ab 100 Punkte
    Kategorie II
    ab 200 Punkte
    Kategorie III
  2. Die Punktzahlen werden aus folgenden Kriterien ermittelt:
    a)
    Summe des genehmigten Haushaltsvolumen (Sachbuch 00) der angeschlossenen Rechtsträger (Anm. 3)
    je angefangene
    250.000,00 Euro
    1 Punkt
    b)
    Summe des Wirtschaftsplanvolumens der angeschlossenen Sozial-/Diakoniestationen (Anm. 3)
    je angefangene
    100.000,00 Euro
    1 Punkt
    c)
    Anzahl der angeschlossenen Rechtsträger
    je angefangene
    10 Rechtsträger
    4 Punkte
    d)
    Die im Dezember des Vorjahres zu bearbeitenden Personalfälle
    je angefangene 15 Personalfälle
    1 Punkt
    e)
    Zahl der ständig unmittelbar unterstellten Mitarbeiter
    je Mitarbeiter
    6 Punkte
    Teilzeitbeschäftigte werden entsprechend dem Verhältnis der mit ihnen arbeitsrechtlich vereinbarten durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit zur Arbeitszeit eines entsprechenden vollbeschäftigten Mitarbeiters berücksichtigt. Dabei sich ergebende Bruchteile werden bei der Endsumme auf eine volle Stelle aufgerundet.
  3. Die Kriterien nach Anmerkung 2 Buchstaben a und b sind auf das Jahr 1985 (das Jahr, das den erstmaligen Erhebungen anlässlich der Verabschiedung des Einzelgruppenplans 64 zu Grunde liegt) um den Verbraucherpreisindex für Baden-Württemberg des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zu bereinigen (Index 1985 Jahresdurchschnitt = 74,5/Preisbasisjahr 2000 = 100).